Shinsekai Shippuuden
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 Richtlinien zum Aussehen eurer Charaktere

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Uchiha Ikari
Jûnidaime Hokage
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Uchiha Ikari


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Charakter der Figur
Alter: 31 Jahre
Outfit: Maskiert, trägt einen dunkelvioletten Mantel, Schwarze Handschuhe, Schwarze Shinobi-Stiefel
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Richtlinien zum Aussehen eurer Charaktere Empty
BeitragThema: Richtlinien zum Aussehen eurer Charaktere   Richtlinien zum Aussehen eurer Charaktere EmptyDo März 07, 2013 8:41 pm

Liebe User,

Dieser Guide soll euch helfen das richtige Aussehen für euren geplanten Charakter zu finden und soll darüber hinaus verhindern das ihr negativ mit den Regeln in Kontakt kommt oder aber eine tolle Bewerbung wieder total umkrempeln müsst weil ihr etwas nicht bedacht habt oder aber ein falsches bzw. verbotenes Aussehen gewählt habt.

1. Welche Aussehen sind im Forum erlaubt?

  • Im Forum sind alle Aussehen erlaubt die gezeichnet wurden.
  • Oder aber digitalisiert wurden in Form von moderner 3D Technik wie sie in Computererstelten Filmen und Spielen vorkommen.


2. Welche Aussehen sind nicht erlaubt?

  • Es sind keine Aussehen von real existierenden Personen erlaubt, egal ob diese noch Leben oder schon Tot sind.
  • Es sind keine Aussehen von real existierenden Personen erlaubt, auch dann nicht wenn sie im nach hinein mithilfe von Photoshop oder ähnlichem in einen comiclook verändert wurden.
  • Charaktere die gezeichnet oder mithilfe von 3D Technik erstellt wurden sind nur dann erlaubt wenn sie in das Naruto Universum passen. Soldaten mit voller Kampfmontur, Batman oder aber Superman sind bekannte Beispiele die nicht in das Naruto Universum passen würden.
  • Sämtliche bisher bekannte Aussehen aus dem original Naruto Manga und/oder Anime sind nicht erlaubt!
  • Charaktere die auf ihren Bildern komplett vermummt sind oder von denen man nicht weiß wie sie ohne ihre Maske oder Kapuze aussehen dürfen gespielt werden. Allerdings dürfen solche Charaktere nicht dazu benutzt werden um zwei verschiedene Aussehen gleichzeitig zu belegen. Ein gutes Beispiel ist hierfür Altair aus Assassins Creed von dem es kein offizielles Bild ohne seine Kapuze gibt.
  • Charaktere die sowohl Maskiert sind oder eine Kapuze tragen, allerdings auch von offizieler Seite Bilder haben die sie ohne diese Zusätze zeigt dürfen mit beiden Varianten gespielt und Beworben werden. Auch hier gilt als Beispiel das Aussehen Ezios aus Assassins Creed.
  • Ebenfalls sind keine Aussehen erlaubt die nicht zum Alter des beworbenen Charakters passen. Sicherlich ist es schwierig bei einem virtuellen Charakter das Alter abzulesen, jedoch sollten 12 jährige Genins kein Aussehen verwenden auf dem ein ausgewachsener oder sogar schon alter Mann zu sehen ist. Seit ihr euch nicht sicher darüber ob euer Aussehen in die Alterskategorie passt so schreibt einem Teamler eures Vertrauens und fragt vorher nach. Kleine Altersunterschiede, wie jemand dessen Charakter 15 Jahre alt ist die Person auf dem Bild aber schon nach 20 aussieht können trotzdem beworben werden, da man hier getrost ein Auge zu drücken kann.
  • Es ist erlaubt in der Bewerbung die einzelnen Familienmitglieder mit einem Bild zu untermalen um ihr Aussehen zu verdeutlichen. Jedoch kann jedes dieser Aussehen im nach hinein ohne weiteres von einem anderen Spieler als sein Aussehen beworben werden. Bilder für Familienmitglieder belegen also keine Aussehen!

3. Welche Ausnahmen können gemacht werden? Und worauf muss ich achten wenn mein gewünschtes Aussehen schon belegt ist?

  • Es ist NICHT gestattet ein bereits belegtes Aussehen zu verwenden und es nur um kleine Details zu ändern. Unter diese Kategorie fällt das Färben der Haare, das hinzufügen von Tattoos, Wunden oder Narben und ähnliches.
  • Aussehen von denen mehrere verschiedene Outfits existieren dürfen jeweils nur einmal vergeben werden. Das Bewerben eines bereits vergebenen Aussehen, nur mit einem anderen Outfit ist nicht gestattet.
  • Aussehen von denen teils unzählige verschiedene Varianten existieren, die sich teilweise drastisch von einander unterscheiden, dürfen mehrmals beworben werden. Ein Beispiel hierfür ist Hatsune Miku aus Vocaloid. Von diesem Charakter existieren mehrere Tausend Bilder in denen sich die gezeigte Person meist drastisch verändert, obwohl es immer noch die gleiche Person ist. Für diese Regel gilt, das zuerst derjenige um Erlaubnis gefragt werden muss der das Aussehen als erstes beworben hat. Erteilt dieser seine Erlaubnis darf das Aussehen erneut beworben werden, sofern solche drastischen Änderungen vorhanden sind.


4. Was muss ich sonst beachten?

  • Kleine Aussehensänderungen, wie eine neue Frisur oder ein anderes Outfit, können mit einer Avataränderung bewerkstelligt werden. Die einzige Regel hierbei ist das euer Avatar immer noch den gleichen Charakter widerspiegeln muss wie er schon beworben wurde.
  • Es ist euch gestattet einmal, bei einem eurer Accounts, das komplette Aussehen vollständig in ein anderes zu ersetzen, sofern gute Gründe dafür vorliegen.
  • Charakter die von einem Genin ingame zu einem Jounin oder mehr werden, dürfen ihr Aussehen mehrmals komplett ändern. Dies liegt darin das ein Genin in jungen Jahren startet und als Jounin meistens schon gehobenes Alter hat, wobei nicht von jedem Aussehen Bilder in verschiedenen Alterskategorien existieren.
  • Manche Aussehen sind gemäß einer Regelung speziell für ein Stellengesuch geschützt. Man sollte daher genau den Wortlaut der Ankündigungen lesen und immer mal wieder in die Aussehensliste schauen, bevor man sich ein Aussehen aussucht.
  • Besitzt ein Aussehen, für das man sich entschieden hat, beispielsweise im Anime mehrere Styles, ob jünger, älter oder sonstwas, so hat der Träger dieses Aussehen die alleinige Befugnis darüber, ob dieses Aussehen speziell teilt oder nicht. Ausgenommen hiervon sind Aussehen, die mehrere Personen ansprechen. Als Beispiel gibt es dafür Kurosaki Ichigo, denn er gilt als eigenständiges Aussehen, ganz genauso wie seine Form Mugetsu und seine Form Hollow-Ichigo. Diese drei Aussehen fallen also unter die Befugnis von drei verschiedenen Spielern.
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